Heizkostenzuschuss Land Steiermark & Gemeinde
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Erhöhung auf EUR 340,00 Euro für alle Heizungsanlagen) kann heuer ab 2. Oktober und 8. März 2024 zu den BürgerInnenservice-Zeiten im Gemeindeamt beantragt werden. Dieser gilt für die Heizperiode 2023/2024.
Förderrichtlinien:
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die am 1. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Raaba-Grambach haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung des Landes Steiermark haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Ein-Personen Haushalt: € 1.392,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,00
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendes Kind: € 418,00
AsylwerberInnen sowie BewohnerInnen von Schüler-, Studenten, Alten- und Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Zur Antragstellung sind bitte folgende Unterlagen mitzubringen: (Auszug aus den Richtlinien)
unselbständige Erwerbstätigkeit: Monatslohnzettel (nicht älter als sechs Monate)
selbständiger Tätigkeit, Einkünften aus Gewerbebetrieb, Vermietung u. Verpachtung: Einkommenssteuerbescheide
Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft: 45% des Einheitswerts lt. letztgültigen Einheitswertbescheid
bei Pension: aktuellen Pensionsnachweis
des Weiteren ua.: Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Lehrlingsentschädigung, erhaltene Unterhaltszahlungen für geschiedene EhegattInnen, Alimentationszahlungen für Kinder.
Heizkostenrechnung
Gemeindeförderung:
Die Marktgemeinde Raaba-Grambach fördert ebenfalls nach den gleichen Richtlinien des Landes. Sofern Sie Bezieher:in der Wohnunterstützung des Landes Steiermark sind, haben Sie keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (da aliquote Auszahlung über die mtl. Landesbeihilfe), jedoch sehr wohl auf den Zuschuss der Marktgemeinde.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. Nummer 0316/877-2325 sowie das Bürgerservice der Marktgemeinde Raaba-Grambach unter 0316 40 11 36-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Die detaillierten Richtlinien zum Heizkostenzuschuss sind hier nachzulesen:
pdf
Richtlinien Heizkostenzuschuss Land Stmk. Heizperiode 2023/2024
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