Vorbehaltlich GemeindebürgerInnen; 1. Beratung kostenlos; Pro Jahr kann pro Liegenschaft nur eine 1. Beratung (im Gemeindeamt oder vor Ort) konsumiert werden.
Vorbehaltlich GemeindebürgerInnen; 1. Beratung kostenlos; Pro Jahr kann pro Liegenschaft nur eine 1. Beratung (im Gemeindeamt oder vor Ort) konsumiert werden.