Handwerkerbonus
Seit 15. Juli 2024 können Sie die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at beantragen. Pro Kalenderjahr und Person kann ein Antrag eingebracht werden. Die Handwerksleistung muss ab dem 1. März 2024 erbracht worden sein. Die Förderung für 2024 beträgt 20 Prozent, max. EUR 2.000, für 2025 max. EUR 1.500 pro Person sowie Wohneinheit.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise: Erneuerung von Dächern, Fassaden, Malerarbeiten, Spenglerarbeiten, Austausch von Fenstern, Installationen (z.B.: Sanitär, Heizung, Klima, usw.), Tischlerarbeiten (z.B.: Kücheneinbau, Einbauschränke, Stiegengeländer, etc.), Pflasterung
Der Antrag kann sowohl mit ID-Austria als auch ohne ID-Austria über www.handwerkerbonus.gv.at beantragt werden.
Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?
Dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb können Sie dabei unterstützen. Sollte Ihnen keine dieser genannten Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Handwerkerbonus zu beantragen, hilft Ihnen auch das Bürgerservice im Gemeindeamt gerne weiter. (Terminvereinbarung erwünscht)
Vergessen Sie Ihre Dokumente nicht:
- Rechnung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Zahlungsnachweis und Ihren IBAN
Alle weiterführenden Infos unter: www.handwerkerbonus.gv.at