Am 12. Dezember 2021 tritt der neue ÖBB Fahrplan in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen:
Marktgemeinde Raaba-Grambach
Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Unter den nachfolgenden Links finden Sie von Landesamtsdirektion der Steiermärkischen Landesregierung Informationsblätter, sogenannte Faktenchecks, betreffend den Corona-Schutzimpfung:
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck für die Eltern
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck für die Kinder
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck für die 3. Impfung
(189 KB)
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck Kinderwunsch und Schwangerschaft
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck Schluss mit Mythen
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Corona-Schutzimpfung - Faktencheck zur Wirksamkeit
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Defibrillatoren in Raaba-Grambach
Die Marktgemeinde Raaba-Grambach hat im Gemeindegebiet zwei Defibrillatoren angebracht und wartet diese regelmäßig.
Die Standorte:
- Gemeindeamt Foyer (beim Hintereingang)
- Veranstaltungszentrum (VAZ) Foyer Erdgeschoss (links neben Treppe)
Weitere Defi-Standorte können Sie jederzeit unter www.144.at/defi abrufen. Dort ist es auch möglich weitere - noch nicht verzeichnete - Defi-Standorte einzutragen.
Was tun bei Blackout (Stromausfall)?
Blackout (Stromausfall), was nun? Gemeinsam sind wir gut vorbereitet - jeder kann dazu beitragen! Hier finden Sie Vorsorgemaßnahmen und Tipps für den Haushalt. Weitere Infos und Checklisten zum Thema "Blackout" sind hier abrufbar: www.zivilschutz.steiermark.at/blackout
Neue Förderung für Klimaticket NOW und Steirisches Klimaticket
Bild: © ÖBB/Scheiblecker
Die Marktgemeinde fördert den Erwerb des Klimatickets NOW, des steirischen Klimatickets (Vorverkauf ab Dezember 2021, gültig ab Jänner 2022) und des Top-Tickets für SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge. Diese Tickets werden mit 50 Prozent der Kosten, maximal 275 Euro pro Jahr/BürgerIn gefördert. Die Förderung tritt ab Verfügbarkeit der neuen Karten in Kraft und wird bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Die Formulare und weitere Informationen finden Sie in Kürze auf hier unter Service/Förderungen und erhalten Sie zu den Bürgerservicezeiten im Gemeindeamt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderungen besteht nicht.