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RaabaGrambach 320

Grünschnittabholung: Anmeldung & Serviceerweiterung

Die Abholung von Grünschnitt erfolgt immer in der zweiten Woche im Monat. Den genauen Zeitpunkt können Sie dem
pdf >>Müllkalender (704 KB) entnehmen (grünes Blatt).

Die Abholung von Grünschnitt erfolgt gewöhnlich immer in der zweiten Woche des Monats. Den genauen Zeitpunkt können Sie dem Müllkalender
entnehmen. Für unsere Bürgerinnen und Bürger ist diese Service, sofern es den üblichen Arbeitsaufwand nicht übersteigt, völlig kostenlos
(Der übliche Arbeitsaufwand je Abholung beträgt ca. 10 bis 20 min. Ladezeit).

Voraussetzung für die Abholung ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung bis spätestens ersten Freitag des Monats, 12.00 Uhr (laut unten angeführter
Aufstellung)
• per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
• Telefon (0316) 40 11 36
Bei Ihrer Anmeldung bis zum jeweils ersten Freitag des Monats, laut unten angeführter Aufstellung, erfolgt die Abholung in den direkt darauffolgenden
Grünschnitt-Abholwochen. (5.4., 3.5., 7.6., 5.7., 2.8., 6.9., 4.10., 8.11., 6.12. [im Dezember erfolgt die Abholung nur bei mehr als zehn Anmeldungen])

Bei Ihrer Anmeldung nach dieser Frist, wird Ihre Abholung gerne bereits für den Folgemonat notiert. Eine Nachmeldung ist jedenfalls ausgeschlossen.

Serviceerweiterung: Die Grünschnittabholung ist gegen eine Einmalgebühr von Euro 75,00 jederzeit
möglich! (vorherige Terminvereinbarung mit dem Bauhof-Team). Auch „Sammelhaufen“ sind möglich – hier genügt
eine Meldung für einen „Sammelhaufen“. In den Monaten April/Mai und September/Oktober kann es aufgrund der großen Menge von Grünschnitt
bei der Abholung zu Verzögerungen von zwei bis drei Wochen kommen. Wir bitten daher schon jetzt um Ihr Verständnis!

Wichtige Infos zur Abholung
• Durch die Verwendung eines Greifarmes bei der Abholung können Sie Ihren Grünschnitt auf Ihrem Grundstück liegen lassen – der Greifarm kann bis zu acht Meter über einen Zaun greifen.
• Legen Sie den Grünschnitt mindestens einen halben Meter entfernt von Zäunen, Hecken, Bäumen, Stromleitungen, Stromkästen oder Ihrem Garteninventar ab. Für Schäden, die bei der Grünschnittabholung an Zäunen oder ähnlichem entstehen,
wird seitens der Gemeinde nicht gehaftet. Grünschnitt, der zu nahe bei Zäunen liegt, wird nicht mitgenommen. Sollten Sie trotzdem auf die Mitnahme bestehen, wird die händische Entfernung in Rechnung gestellt.
• Der Grünschnitt darf nicht auf öffentlichem Gut abgelegt werden.
• Das Ablegen ist z.B. auch auf Gehsteigen, Verkehrsflächen oder in Umkehren verboten.

Bitte beachten Sie außerdem: Ein durch Pflanzen hergestellter Sichtschutz zu Nachbarn oder Straße darf die max. Höhe von zwei Metern nicht überschreiten.

   

 


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